Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
16. März 1976
§ 40
§ 40 – Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Kurz erklärt
- Die Besteuerung wird nicht davon beeinflusst, ob ein Verhalten gesetzlich erlaubt oder verboten ist.
- Es spielt keine Rolle, ob das Verhalten gegen die guten Sitten verstößt.
- Ein Verhalten kann steuerlich relevant sein, auch wenn es rechtlich problematisch ist.
- Der Fokus liegt auf der Erfüllung des Steuergesetzes, nicht auf der Rechtmäßigkeit des Verhaltens.
- Steuerliche Konsequenzen gelten unabhängig von moralischen oder rechtlichen Bedenken.