Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 20. August 1960
§ 6

§ 6 – _dzustg

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz findet Anwendung in Berlin.
  • Die Regelung basiert auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes.
  • Das Dritte Überleitungsgesetz wurde am 4. Januar 1952 erlassen.
  • Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Die Bestimmungen gelten auch für das Land Berlin.